Die Kostenübernahme des HET's ist noch immer keine Kassenleistung. Auf Antrag entscheidet Ihre Krankenkasse im Einzelfall, ob die Kosten vollständig oder anteilig übernommen werden.
Teilweise wird diese Entscheidung sowie die Kostenübernahme vom Amt für Soziales und Teilhabe übernommen.
Folgendes ist für einen Antrag auf Kostenübernahme wichtig:
- eine logopädische Diagnose und Empfehlung zum HET
hierzu stellt der behandelnde Kinderarzt/die behandelnde Kinderärztin oder Hals-Nasen-Ohren Arzt/Ärztin/ Pädaudiolog*in eine Heilmittelverordnung für 2-3 Einheiten Logopädie aus (Diagnostik/Beratung)
- eine ärztliche Diagnose und Empfehlung zum HET
- ein entsprechendes Anschreiben und Informationsschreiben für die Krankenkasse (Kontaktieren Sie uns!)